Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten bei der Buchung von Expresstransporten von Paletten und Packstücken auf der Straße über die Websites expedro.de und expedro.sk (im Folgenden „Website“).
1.2 Den Dienst Expedro betreibt:
| Firma | PDH transport s.r.o. |
| Sitz | Kňažská 3360/8, 026 01 Dolný Kubín, Slowakei |
| Identifikationsnummer (IČO) | 53 651 880 |
| Steuernummer (DIČ) | 2121452190 |
| USt-IdNr. | SK2121452190 |
| Registereintrag | Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abteilung Sro, Einlage Nr. 76841/L |
| E-Mail für Buchungen und Reklamationen | expedro@expedro.de |
(im Folgenden „Expedro“ oder „wir“). Expedro ist eine Geschäftsbezeichnung, Vertragspartner ist immer die PDH transport s.r.o.
1.3 Begriffe:
- Auftraggeber ist der Unternehmer, der über die Website einen Transport bucht und bezahlt; das kann der Absender, der Empfänger oder ein anderes Unternehmen sein,
- Absender ist die Person, bei der die Sendung beladen wird,
- Empfänger ist die Person, bei der die Sendung entladen wird,
- ausführender Frachtführer ist ein Unternehmer im Straßengüterverkehr, den Expedro mit der tatsächlichen Durchführung des Transports beauftragt,
- Sendung sind die in der Buchung angegebenen Paletten oder Packstücke,
- Preisrechner ist der Teil der Website, der aus Strecke, Termin und Sendungsdaten das Fahrzeug auswählt und den Preis berechnet,
- CMR ist das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, CMR-Frachtbrief der Frachtbrief nach diesem Übereinkommen,
- Werktag ist ein Tag, an dem SEPA-Überweisungen ausgeführt werden (nicht Samstag, Sonntag, 1. 1., Karfreitag, Ostermontag, 1. 5., 25. 12. und 26. 12.).
1.4 Ein individuelles Angebot oder eine Vereinbarung, die Expedro schriftlich oder per E-Mail bestätigt, hat Vorrang vor diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen und die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), gelten nicht, auch wenn der Auftraggeber auf sie verweist, es sei denn, Expedro stimmt ihnen schriftlich zu.
§ 2 Nur für Unternehmer
2.1 Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Auftraggeber bestätigt bei der Buchung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bucht, nicht als Verbraucher. Vorschriften zum Verbraucherschutz, einschließlich des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, finden daher keine Anwendung.
2.2 Stellt sich heraus, dass ein Verbraucher gebucht hat, kann Expedro die Buchung stornieren und den gesamten gezahlten Betrag erstatten.
2.3 Die Person, die die Buchung ausfüllt, erklärt, dass sie berechtigt ist, für den Auftraggeber zu handeln.
§ 3 Stellung von Expedro und Durchführung des Transports
3.1 Expedro schließt mit dem Auftraggeber einen Frachtvertrag und verpflichtet sich, die Sendung von der Beladestelle zur Entladestelle zu befördern. Liegen Be- und Entladestelle in verschiedenen Staaten, unterliegt der Vertrag der CMR, im Übrigen den §§ 610 ff. des slowakischen Handelsgesetzbuchs (Obchodný zákonník).
3.2 Expedro kann den Transport mit eigenem Fahrzeug durchführen oder einen ausführenden Frachtführer beauftragen. Für den ausführenden Frachtführer haftet Expedro wie für eigenes Handeln.
3.3 Der Transport ist eine Direktfahrt: Die Sendung fährt ein einziges Fahrzeug von der Beladung bis zur Entladung, ohne Umladen in ein anderes Fahrzeug. Expedro verpflichtet den ausführenden Frachtführer, die Sendung nicht umzuladen und den Transport nicht an einen weiteren Frachtführer weiterzugeben.
3.4 Den ausführenden Frachtführer wählt Expedro mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und prüft vor der Beauftragung insbesondere seine Berechtigung zum Straßengüterverkehr, seine Verkehrshaftungsversicherung und seine Zuverlässigkeit.
3.5 Sobald das Fahrzeug beauftragt ist, sendet Expedro dem Auftraggeber per E-Mail das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und trägt es in den CMR-Frachtbrief ein.
3.6 Über den Preisrechner können Transporte zwischen folgenden Ländern gebucht werden: Slowakei, Tschechien, Österreich, Polen, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal und Rumänien. Inseln, Gebiete außerhalb des Zollgebiets oder des Mehrwertsteuergebiets der Europäischen Union, Strecken mit Fähre oder Zollabfertigung sowie Strecken über der im Preisrechner eingestellten Entfernungs- oder Preisgrenze können über die Website nicht gebucht werden. Für diese Transporte erstellt Expedro auf Anfrage per E-Mail ein individuelles Angebot.
§ 4 Preisberechnung und Sendungsdaten
4.1 In den Preisrechner gibt der Auftraggeber Land und Postleitzahl der Be- und Entladestelle, den Ladetermin, die Art der Sendung (Paletten oder Packstücke) und bei jeder Position Stückzahl, Maße (Länge, Breite, Höhe), Gewicht und Stapelbarkeit ein.
4.2 Das Fahrzeug wählt der Preisrechner anhand der eingegebenen Maße, des Gewichts und der Stapelbarkeit. Der Fahrzeugtyp ist nicht Teil der Leistungspflicht von Expedro. Expedro kann zum gleichen Preis auch ein größeres Fahrzeug stellen, als der Preisrechner ausgewählt hat.
4.3 Sondersendungen. Stücke mit einer anderen Grundfläche als Standardpaletten bewertet der Preisrechner anhand der eingegebenen Maße. Sendungen, die in kein Fahrzeug des Preisrechners passen, Übermaßladungen und Sendungen, die eine besondere Fahrzeugausstattung erfordern, können über die Website nicht gebucht werden; für sie erstellt Expedro ein individuelles Angebot.
4.4 Der Preisrechner zeigt den Nettopreis ohne Umsatzsteuer mit Aufschlüsselung (insbesondere Anfahrt des Fahrzeugs, Streckenpreis, Zuschläge für Nachtbeladung, Wochenende und Eilbedürftigkeit sowie Dieselzuschlag). Den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer sieht der Auftraggeber vor dem Absenden der Buchung.
4.5 Der Preis umfasst den Transport der Sendung nach den eingegebenen Daten einschließlich Maut und Dieselzuschlag. Nicht enthalten sind Zusatzkosten nach § 4.9, § 8 und § 9 (insbesondere Standgeld für Wartezeit über die freie Wartezeit hinaus und Fehlfahrten).
4.6 Die Entfernung im Preisrechner ist eine Schätzung. Der Preis ist für die eingegebenen Daten ein Festpreis und ändert sich nicht nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.
4.7 Der berechnete Preis gilt 15 Minuten. Danach oder nach einer Änderung der Daten wird er neu berechnet. Ändert sich beim Absenden der Buchung der Preis nach der aktuellen Preisliste (zum Beispiel wegen des Dieselpreises), zeigt die Website den neuen Preis zur Bestätigung an.
4.8 Verlangt die Website vor der Preisanzeige Kontaktdaten, ist deren Eingabe keine Buchung und verpflichtet weder den Auftraggeber noch Expedro.
4.9 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Sendungsdaten vollständig und richtig sind. Weicht die tatsächliche Sendung von der Buchung ab (Gewicht, Maße, Stückzahl, Stapelbarkeit, Art der Ware, Adresse außerhalb der angegebenen Postleitzahl), kann Expedro den Transport ablehnen oder den Preisunterschied nach der Preisliste und die dadurch tatsächlich entstandenen Kosten nachberechnen. Eine Ablehnung aus diesem Grund gilt als Fehlfahrt nach § 8.4.
§ 5 Buchung und Vertragsschluss
5.1 In der Buchung ergänzt der Auftraggeber die genauen Adressen, die Firma und einen Ansprechpartner mit Telefon an Be- und Entladestelle, die Art der Be- und Entladung, die Warenbeschreibung, die Verpackungsart, den Warenwert und die Rechnungsdaten einschließlich USt-IdNr. Er kann eine eigene Referenz, den gewünschten spätesten Entladezeitpunkt, die Annahmezeiten und einen Hinweis für den Fahrer angeben.
5.2 Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Auftraggeber ein Angebot zum Abschluss des Vertrags ab, stimmt diesen AGB zu und bestätigt, dass die Sendung kein Gefahrgut nach ADR enthält.
5.3 Der Vertrag kommt mit dem Eingang des vollständigen Preises zustande (§ 6). Über den Zahlungseingang sendet Expedro eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Solange der Preis nicht bezahlt ist, ist Expedro nicht verpflichtet, den Transport zu organisieren.
5.4 Termine. Verbindlich ist der vom Auftraggeber gewählte Ladetermin. Der auf der Website angezeigte Entladezeitpunkt ist eine Schätzung einschließlich der vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen des Fahrers. Einen gewünschten spätesten Entladezeitpunkt berücksichtigt Expedro bei der Auswahl des Fahrzeugs; verbindlich (Fixtermin) ist er nur, wenn Expedro ihn ausdrücklich schriftlich bestätigt.
5.5 Expedro kann eine Buchung ablehnen, insbesondere wenn die Sendung ausgeschlossene Güter enthält (§ 10), die Daten offensichtlich falsch sind oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch eines Zahlungsmittels besteht. Den gezahlten Betrag erstattet Expedro in diesem Fall vollständig.
5.6 Expedro speichert zu jeder Buchung den Zeitpunkt der Zustimmung zu den AGB und die Fassung der AGB, der der Auftraggeber zugestimmt hat.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Der Preis ist im Voraus in voller Höhe zu zahlen. Expedro beginnt mit der Beauftragung des Fahrzeugs erst nach Zahlungseingang.
6.2 Kartenzahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit 3-D-Secure-Verifizierung. Die Kartendaten gibt der Auftraggeber direkt bei Stripe ein, Expedro sieht und speichert sie nicht. Die Zahlungssitzung läuft spätestens 60 Minuten vor dem Ladetermin ab; danach kann die Buchung nicht mehr mit Karte bezahlt werden.
6.3 Zahlung per Überweisung ist nur möglich, wenn der Ladetermin mindestens 2 Werktage entfernt ist. Der Auftraggeber zahlt auf die auf der Buchungsseite und in der E-Mail angegebenen Zahlungsdaten, in der Regel auf eine virtuelle IBAN, die Stripe für den Auftraggeber ausstellt, mit dem angegebenen Verwendungszweck. Die Zahlung gilt als eingegangen, sobald Stripe sie der Buchung zuordnet.
6.4 Geht per Überweisung ein geringerer Betrag ein, wartet die Buchung auf die Restzahlung und Expedro beauftragt kein Fahrzeug. Eine Überzahlung erstattet Expedro auf Verlangen des Auftraggebers oder verrechnet sie mit seiner Zustimmung mit einer weiteren Buchung. Geht die Zahlung so spät ein, dass für den gebuchten Termin kein Fahrzeug mehr beauftragt werden kann, schlägt Expedro einen Ersatztermin vor; nimmt der Auftraggeber ihn nicht an, erstattet Expedro den gesamten Betrag.
6.5 Umsatzsteuer. Auftraggebern mit Sitz in der Slowakei berechnen wir 23 % Mehrwertsteuer. Auftraggebern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren USt-IdNr. bei der Buchung im System VIES der Europäischen Kommission bestätigt wird, stellen wir die Leistung ohne Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung. Kann die USt-IdNr. nicht bestätigt werden (sie ist ungültig oder VIES ist nicht erreichbar), berechnen wir 23 % Mehrwertsteuer. Für die Richtigkeit der USt-IdNr. ist der Auftraggeber verantwortlich.
6.6 Die Rechnung sendet Expedro dem Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Zahlungseingang per E-Mail.
6.7 Zusatzkosten nach § 4.9, § 8 und § 9 stellt Expedro mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung. Bei Zahlungsverzug kann Expedro Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach slowakischem Recht und eine Pauschale für Beitreibungskosten von 40 € verlangen.
6.8 Der Auftraggeber wird eine Kartenzahlung nicht beim Kartenaussteller anfechten (Chargeback), wenn die Sache über eine Reklamation nach § 12 geklärt werden kann. Tut er dies unberechtigt, ersetzt er Expedro die dadurch entstandenen Kosten.
6.9 Mit regelmäßigen Auftraggebern kann Expedro individuell eine Abrechnung auf Rechnung mit Zahlungsziel vereinbaren.
§ 7 Kein Fahrzeug und Erstattung
7.1 Kann Expedro kein Fahrzeug beauftragen, sodass die Beladung zum gebuchten Termin stattfinden kann, erstattet Expedro dem Auftraggeber den gesamten gezahlten Betrag. Ein Ersatztermin ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
7.2 Kartenzahlungen erstattet Expedro auf die Karte, mit der bezahlt wurde. Bei Zahlung per Überweisung sendet Stripe dem Auftraggeber eine E-Mail, in der er das Konto für die Erstattung angibt. Die Erstattung veranlasst Expedro spätestens 2 Werktage, nachdem feststeht, dass kein Fahrzeug beauftragt werden kann; der Auftraggeber erhält darüber eine E-Mail.
7.3 Mit der Erstattung des gesamten Betrags sind die Ansprüche des Auftraggebers aus dem nicht organisierten Transport abgegolten.
§ 8 Stornierung und Änderung der Buchung
8.1 Der Auftraggeber kann eine bezahlte Buchung per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer an die Adresse nach § 1.2 stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail.
8.2 Für die Stornierung berechnet Expedro eine Stornogebühr:
| Wann der Auftraggeber storniert | Stornogebühr vom Preis |
|---|---|
| bevor Expedro die Fahrzeugdaten gesendet hat (§ 3.5) | 0 % |
| nach Beauftragung des Fahrzeugs, mehr als 4 Stunden vor dem Ladetermin | 0 % |
| 4 bis 1 Stunde vor dem Ladetermin | 50 % |
| weniger als 1 Stunde vor dem Ladetermin oder nach Ankunft des Fahrzeugs | 100 % |
8.3 Den gezahlten Betrag abzüglich der Stornogebühr erstattet Expedro nach § 7.2.
8.4 Fehlfahrt. Kommt das Fahrzeug zur gebuchten Zeit an der Beladestelle an und ist die Sendung nicht bereit, weicht sie von der Buchung ab oder ist niemand vor Ort, der sie übergibt, und findet die Beladung deshalb auch bis zum Ende der freien Wartezeit nicht statt, gilt dies als Stornierung nach Ankunft des Fahrzeugs.
8.5 Eine Änderung von Adresse, Termin oder Sendung nach der Zahlung ist nur nach Bestätigung durch Expedro möglich. Der Preis wird neu berechnet; die Differenz zahlt der Auftraggeber nach oder Expedro erstattet sie.
§ 9 Verpackung, Be- und Entladung, Wartezeit und Dokumente
9.1 Verpackung. Der Absender verpackt die Sendung so, dass sie den üblichen Belastungen beim Straßentransport (Bremsen, Vibrationen, Temperaturschwankungen) standhält und weder das Fahrzeug noch Personen oder andere Ladung beschädigen kann. Paletten müssen unbeschädigt und die Ware darauf gesichert sein. Die Stücke sind so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig der Buchung zugeordnet werden können. Für Schäden aus fehlender oder ungeeigneter Verpackung haftet der Auftraggeber.
9.2 Be- und Entladung. Die Beladung übernimmt der Absender, die Entladung der Empfänger, jeweils mit eigenen Mitteln und auf die in der Buchung angegebene Weise (Rampe, Hebebühne, Gabelstapler oder von Hand). Eine Hebebühne steht nur zur Verfügung, wenn sie in der Buchung angefordert wurde. Der Fahrer verteilt und sichert die Sendung auf der Ladefläche so, dass die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet ist.
9.3 Die Sendung muss zum gebuchten Termin zur Beladung bereitstehen, und die Ansprechpartner an Be- und Entladestelle müssen unter den Telefonnummern aus der Buchung erreichbar sein.
9.4 Wartezeit und Standgeld. An der Be- und an der Entladestelle gilt jeweils eine freie Wartezeit von 2 Stunden ab Ankunft des Fahrzeugs zur vereinbarten Zeit. Für jede weitere angefangene Stunde berechnen wir ein Standgeld von 25 € netto.
9.5 Paletten. Ein Palettentausch ist nicht Teil der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Paletten, auf denen die Sendung geliefert wurde, verbleiben beim Empfänger.
9.6 Dokumente. Expedro füllt den CMR-Frachtbrief aus den Buchungsdaten vor und ergänzt nach Beauftragung des Fahrzeugs das Kennzeichen. Den Link zum CMR-Frachtbrief als PDF erhält der Auftraggeber per E-Mail. Der Absender druckt den Frachtbrief aus und unterschreibt und stempelt ihn bei der Beladung; der Fahrer bestätigt die Übernahme der Sendung. Weitere Begleitpapiere (zum Beispiel Lieferschein) übergibt der Absender dem Fahrer.
9.7 Der Empfänger bestätigt die Übernahme der Sendung auf dem CMR-Frachtbrief. Vorbehalte zum Zustand der Sendung vermerkt er nach § 12.
9.8 Ablieferungshindernis. Verweigert der Empfänger die Annahme oder kann die Sendung an der Entladestelle nicht abgeliefert werden, holt Expedro Weisungen des Auftraggebers ein. Die Wartezeit wird nach § 9.4 berechnet. Rücktransport, Umleitung oder Einlagerung der Sendung nach Weisung des Auftraggebers stellt Expedro nach Preisliste und tatsächlichen Kosten in Rechnung. Erteilt der Auftraggeber nicht unverzüglich Weisungen, kann Expedro die Sendung auf seine Kosten an den Absender zurückbefördern oder einlagern (Art. 15 und 16 CMR).
§ 10 Ausgeschlossene Güter
10.1 Über die Website kann kein Transport gebucht werden von:
- Gefahrgut nach dem ADR-Übereinkommen,
- Geld, Wertpapieren, Zahlungskarten, Schmuck, Edelmetallen und Edelsteinen und anderen Wertgegenständen,
- lebenden Tieren,
- Waffen, Munition, Sprengstoffen, Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen,
- Gütern, deren Beförderung verboten ist oder eine Genehmigung erfordert, die der Auftraggeber nicht hat,
- Gütern, die eine Temperaturführung oder eine Zollabfertigung erfordern,
- Gütern, deren Beförderung gegen Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen verstoßen würde, sowie Transporten für Personen auf Sanktionslisten,
- Umzugsgut und Tabakwaren,
- Gütern mit einem Wert über 20 000 € ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Expedro.
10.2 Den Transport von Gefahrgut, Übermaßladungen und Sendungen mit besonderen Anforderungen kann man nur individuell vereinbaren.
10.3 Enthält die Sendung ausgeschlossene Güter, kann der Fahrer die Beladung verweigern; dies gilt als Fehlfahrt nach § 8.4. Der Auftraggeber ersetzt Expedro und dem ausführenden Frachtführer alle Schäden und Kosten, die durch die ausgeschlossenen Güter entstanden sind.
§ 11 Haftung
11.1 Expedro haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und Beschädigung der Sendung von der Übernahme an der Beladestelle bis zur Ablieferung an der Entladestelle sowie für die Überschreitung der Lieferfrist, auch wenn ein ausführender Frachtführer den Transport durchgeführt hat.
11.2 Internationaler Transport. Die Haftung richtet sich nach der CMR. Die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des fehlenden oder beschädigten Rohgewichts begrenzt (Art. 23 Abs. 3 CMR); das sind nach aktuellem SZR-Kurs etwa 11 € je Kilogramm. Die Entschädigung für die Überschreitung der Lieferfrist ist auf die Höhe der Fracht begrenzt (Art. 23 Abs. 5 CMR). Expedro haftet insbesondere nicht für Schäden durch fehlende oder mangelhafte Verpackung, durch Be-, Verladen oder Entladen durch Absender oder Empfänger, durch die natürliche Beschaffenheit der Güter und durch ungenügende Kennzeichnung der Stücke (Art. 17 Abs. 4 CMR).
11.3 Innerstaatlicher Transport (Be- und Entladung im selben Staat): Die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung der Sendung ist ebenso wie in § 11.2 auf 8,33 SZR je Kilogramm begrenzt, für die Überschreitung der Lieferfrist auf die Höhe der Fracht.
11.4 Der in der Buchung angegebene Warenwert dient der Information und der Auswahl des ausführenden Frachtführers. Er ist weder eine Angabe eines höheren Werts nach Art. 24 CMR noch die Angabe eines besonderen Interesses an der Lieferung nach Art. 26 CMR. Eine solche Angabe kann über die Website nicht vereinbart werden, sondern nur individuell, schriftlich vor der Beladung, gegen Zuschlag und mit Eintrag in den CMR-Frachtbrief.
11.5 Versicherung. Expedro hat eine Verkehrshaftungsversicherung. Eine Warenversicherung (Transportversicherung) bietet oder vermittelt Expedro nicht. Übersteigt der Warenwert die Haftungsgrenze nach § 11.2, empfehlen wir dem Auftraggeber, die Ware selbst zu versichern.
11.6 Expedro haftet nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, insbesondere für Produktionsausfälle, Vertragsstrafen gegenüber Dritten und den Verlust von Aufträgen. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch ein Verschulden verursacht wurde, das nach dem anzuwendenden Recht dem Vorsatz gleichsteht (Art. 29 CMR). Sie gelten ebenfalls nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorschreibt.
11.7 Der Auftraggeber haftet Expedro und dem ausführenden Frachtführer für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Angaben, ausgeschlossene Güter, mangelhafte Verpackung sowie durch Be- oder Entladung, die Absender oder Empfänger durchgeführt haben.
§ 12 Reklamationen und Geltendmachung von Ansprüchen
12.1 Äußerlich erkennbarer Verlust oder Schaden. Der Empfänger muss den Vorbehalt bei der Ablieferung erklären, ihn mit einer Beschreibung des Schadens in den CMR-Frachtbrief eintragen und vom Fahrer bestätigen lassen. Wir empfehlen, den Schaden schon vor oder während der Entladung zu fotografieren.
12.2 Äußerlich nicht erkennbarer Verlust oder Schaden. Der Vorbehalt muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung schriftlich zugehen; Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet.
12.3 Überschreitung der Lieferfrist. Der Vorbehalt muss innerhalb von 21 Tagen, nachdem die Sendung dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich zugehen.
12.4 Wird der Vorbehalt nicht innerhalb dieser Fristen erklärt, kann der Anspruch auf Entschädigung entfallen. Die Fristen in § 12.1 bis 12.3 beruhen auf Art. 30 CMR und gelten beim innerstaatlichen Transport entsprechend.
12.5 Die Reklamation sendet der Auftraggeber per E-Mail an die Adresse nach § 1.2 mit Buchungsnummer (im Format EXP-JJJJ-NNNNN), Beschreibung des Schadens, Fotos, Kopie des CMR-Frachtbriefs mit Vorbehalt, Nachweis des Warenwerts (zum Beispiel Rechnung) und Höhe des Anspruchs. Expedro bestätigt den Eingang der Reklamation innerhalb von 2 Werktagen und bearbeitet sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
12.6 Ansprüche aus internationalem Transport verjähren in 1 Jahr, bei Vorsatz in 3 Jahren (Art. 32 CMR).
12.7 Reklamationen, die nicht die Sendung betreffen (zum Beispiel Preis, Rechnung, Ablauf der Kommunikation), kann der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Durchführung des Transports geltend machen.
12.8 Eine Reklamation berechtigt den Auftraggeber nicht, die Zahlung für den Transport oder für Zusatzkosten zurückzubehalten. Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit Forderungen, die Expedro anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.
§ 13 Kommunikation
13.1 Die Kommunikation zur Buchung erfolgt per E-Mail. Buchungsbestätigung, Fahrzeugdaten, Link zum CMR-Frachtbrief, Zahlungsdaten bei Überweisung, Informationen zur Be- und Entladung der Sendung und zur Erstattung gehen an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers aus der Buchung. Für ihre Richtigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
13.2 Die Disposition kann den Auftraggeber oder die Ansprechpartner an Be- und Entladestelle auch telefonisch oder über WhatsApp unter den Nummern aus der Buchung kontaktieren.
13.3 Den Status der Buchung sieht der Auftraggeber auch auf der Buchungsseite, zu der der Link in der E-Mail führt. Bitte geben Sie bei jeder Kommunikation die Buchungsnummer an.
§ 14 Personenbezogene Daten
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt die Datenschutzerklärung auf der Website.
14.2 Der Auftraggeber gibt in der Buchung personenbezogene Daten der Ansprechpartner an Be- und Entladestelle an. Er bestätigt, dass er berechtigt ist, sie Expedro zum Zweck des Transports zu übermitteln, und verpflichtet sich, diese Personen darüber und über die Datenschutzerklärung zu informieren.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Expedro haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug, die durch Umstände verursacht wurden, die Expedro nicht beeinflussen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte, insbesondere Naturereignisse, Unfälle und Sperrungen auf der Strecke, Streiks, Blockaden, behördliche Maßnahmen und extreme Wetterlagen.
15.2 Kann der Transport wegen höherer Gewalt nicht beginnen, schlägt Expedro einen Ersatztermin vor. Nimmt der Auftraggeber ihn nicht an, erstattet Expedro den gezahlten Betrag abzüglich der nachweislich bereits entstandenen Kosten.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik, insbesondere dem slowakischen Handelsgesetzbuch. Beim internationalen Transport hat die CMR Vorrang.
16.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht der Slowakischen Republik am Sitz von Expedro. Die in Art. 31 CMR genannten Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Diese AGB gelten ab 26. 10. 2026. Die vorherige slowakische Fassung galt ab 19. 10. 2026.
17.2 Expedro kann die AGB ändern. Für eine Buchung gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Absendens der Buchung gültig war. Frühere Fassungen sind auf der Website abrufbar.
17.3 Die AGB sind in slowakischer und deutscher Sprache abgefasst. Bei Widersprüchen hat die slowakische Fassung Vorrang.
17.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.